Im Dienst für die Feuerwehr sind die Einsatzkräfte ständig hohen Risiken ausgesetzt. Um diese Risiken zu minimieren wurde spezielle Schutzausrüstung in den Feuerwehren eingeführt. Die Schutzausrüstung soll vor mechanischen und thermischen Einwirkungen schützen. Aufbau und Ausstattung sind in entsprechenden Normen (DIN EN) geregelt.
Die Anforderungen an die Schutzkleidung sind von den Unfallkassen der Feuerwehren in den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Des Weiteren wurde von den Unfallkassen festgelegt, wann die Schutzausrüstung zu tragen ist.
Ein Chemikalienschutzanzug (CSA) ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Träger komplett von seiner Umwelt isoliert, so dass er in radiologisch, chemisch oder bakteriologisch kontaminierter Umgebung arbeiten kann. Er kommt z. B. bei Gefahrgutunfällen zum Einsatz. Zur Atemluftversorgung trägt der CSA-Träger meistens einen Pressluftatmer auf dem Rücken. Zur Dekontamination der CSA-Trupps wird meist ein Kontaminationsschutzanzug verwandt.
Hitzeschutzbekleidung, Hitzeschutzanzüge oder Wärmeschutzkleidung dienen dem Schutz von Personal vor extremer Hitzestrahlung (thermische Risiken), etwa Feuerwehreinheiten bei sehr heißen Bränden, aber auch Metallarbeitern, die mit hocherhitzten Metallen arbeiten (Hochofen-, Schweißbetrieb, Schmelzereien), oder auch Chemieindustriearbeiter (Handhabung der Polymerisation u. ä.) oder in ähnlichen Arbeitsumgebungen (beispielsweise Kesselanlagen) in Bereichen der Mensch-Maschine-Systeme.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Sie speichern keine persönlichen Informationen.
Als nicht notwendige Cookies werden alle Cookies bezeichnet, die für das Funktionieren der Website nicht unbedingt notwendig sind und speziell zur Sammlung von personenbezogenen Daten der Nutzer über Analysen, Anzeigen oder andere eingebettete Inhalte verwendet werden.